DER ZUTRITT ZUM FITNESSSTUDIO IST FÜR FOLGENDE PERSONEN VERBOTEN:
REGELN:
Wo immer möglich, ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Im Fitnessstudio besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Als einzige Ausnahme besteht während der aktiven Trainingsausübung, sofern zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, keine Maskenpflicht.
Physische Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Die beiden Umkleideräume dürfen zeitgleich jeweils nur von einer Person und nur mit Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden. Um Wartezeiten zu verkürzen, sollten Trainierende daher beim Betreten des Fitnessstudios, bis auf ihre Trainingsschuhe, nach Möglichkeit bereits fertig umgezogen sein.
Vor Trainingsbeginn sind die Hände zu desinfizieren.
Bei der Nutzung von Trainingsgeräten muss jeweils die gesamte Sitz- / Liegefläche sowie Lehne durch ein entsprechend großes Handtuch abgedeckt sein.
Durch die Vergabe von Terminen werden Warteschlangen und zu große Anwesenheitsdichte vermieden.
Durch die Vergabe von Terminen wird eine mögliche Kontaktnachverfolgung gewährleistet.
Durch die Vergabe von Terminen werden weitgehend feste Trainingsgruppen geschaffen.
Die Terminvereinbarung erfolgt während eines Trainingstermins vor Ort sowie per E-Mail oder Telefon und ist jeweils Montag bis Freitag mit mindestens einem halben Werktag Vorlauf möglich.
Das Fitnessstudio wird regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Das Fitnessstudio wird regelmäßig gelüftet.
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